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FAQ

Welche Aufgaben werden von Kommunalarchiven wahrgenommen?
Kommunalarchive haben die Aufgabe, die für Verwaltungszwecke entstandenen Unterlagen wie Urkunden, Akten, Pläne, Register, Datenbanken, elektronische Ablagen usw. zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen, zu erschließen, zu erhalten und für Benutzungszwecke zugänglich zu machen. Sie sind das Gedächtnis der Verwaltung sowie der Bürgerinnen und Bürger einer Kommune. Darüber hinaus können sie Unterlagen von Privatpersonen, Vereinen oder Firmen übernehmen und archivische Sammlungen anlegen (Bilder, Plakate, Drucksachen, Mitschnitte u. ä.).
Welche Unterlagen sind im Stadtarchiv Bamberg vorhanden?
Im Stadtarchiv Bamberg finden Sie Informationen, die in der Stadtverwaltung Bamberg einschließlich der zahlreichen angeschlossenen Einrichtungen seit dem 13. Jahrhundert entstanden sind. Daneben werden vielfach auch Unterlagen privater Eigentümer (Privatpersonen, Vereine, Firmen u. ä.) gesammelt, die die Verwaltungsunterlagen in ihren Aussagen über die Geschichte der Stadt ergänzen.
Natürlich gibt es auch in anderen Archiven und in Bibliothek- und Museen Informationen zu Bamberg, die jedoch in anderen Verwaltungen entstanden sind, aber dennoch Informationen über Bamberg enthalten können.
Was unterscheidet Archive von anderen Kultureinrichtungen wie Bibliotheken oder Museen?
Archive haben in ihrem Kernbereich eine festgelegte Zuständigkeit (kommunale Archive für die kommunale Verwaltung, Staatsarchive für die Staatsverwaltung, Kirchenarchive für kirchliche Einrichtungen usw). Die aus diesen Verwaltungen stammenden Unterlagen stellen Unikate dar und können daher nur in dem dafür zuständigen Archiv erwartet werden.
Die Aufgabe der Bibliotheken besteht dagegen in der Sammlung und Bereitstellung von wissenschaftlicher Literatur, die analog oder digital mehrfach existent ist; in der „Pflichtexemplarabteilung“ stehen darüber hinaus die Publikationen aus einem bestimmten Sprengel zur Verfügung.
Museen sammeln und präsentieren Gegenstände zu konkreten Regionen oder Themen.
Wer darf das Stadtarchiv Bamberg benutzen?
Die Benutzung der Kommunalarchive ist ein „Jedermanns“-Recht. Jeder an Fragen der Geschichte Bambergs Interessierte ist grundsätzlich berechtigt, die im Stadtarchiv aufbewahrten Unterlagen einzusehen und für Nachforschungen zu benutzen. Zu berücksichtigen sind lediglich einige formale Voraussetzungen (Benutzungsantrag, Themenangabe u. ä.).
Davon jedoch zu unterscheiden, ist das Recht auf Vorlage einzelner Archivalien, das aufgrund unterschiedlicher Bedingungen (Verträge, Daten- und Persönlichkeitsschutz, konservatorischer Erhaltungszustand, Erschließungsstand) eingeschränkt sein kann.
Die Benutzung kann durch eigene Recherchen im Lesesaal erfolgen, aber auch durch telefonische oder schriftliche Anfragen (Gebühren s. u.).
Entstehen für die Benutzung des Stadtarchivs Kosten?
Grundsätzlich ist die Benutzung des Stadtarchivs gebührenpflichtig (s. Gebührenordnung). Da jedoch bestimmte wissenschaftliche und heimatkundliche Benutzungszwecke von Benutzungsgebühren befreit sind, sind tatsächlich die weitaus meisten Benutzungen gebührenfrei. Auch einfache Auskünfte bleiben kostenfrei.
Von Benutzungsgebühren zu unterscheiden sind jedoch Gebühren für die Einräumung von Verwertungsrechten (z. B. bei Fotos), Kosten für die Durchführung von Recherchen und Gutachten durch Archivpersonal, sowie die Anfertigung von analogen oder digitalen Reproduktionen, für die grundsätzlich Kosten entstehen. Dies gilt auch für schriftlich erteilte Auskünfte.
Wer kann meine Fragen zur Archivbenützung beantworten?
Im Lesesaal des Stadtarchivs erfolgt  eine persönliche Erstberatung, der im Bedarfsfall die Vermittlung an eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter folgt.
Telefonische und schriftliche Anfragen werden direkt weitergeleitet; Erstanfragen sollten daher allgemein an die Adresse des Stadtarchivs gerichtet werden, so dass dort ohne unnötige Verzögerung über den sachlich zuständigen Bearbeiter entschieden werden kann.
Wie kann man im Stadtarchiv Bamberg überhaupt etwas finden?
Archive enthalten stets umfassende Informationen aus allen Jahrhunderten. In der Regel sind diese nach Bestandsgruppen, dies wieder in einzelne Bestände und diese in systematische Untergruppen unterteilt; auf der Ebene der Einzelobjekte werden Titel für die Archivlaien gebildet.
Dabei werden die einzelnen Archivalien ihrem Inhalt nach erschlossen und (früher) in unterschiedlichen analogen Findmitteln (Findbücher, Karteien, Abgabelisten o. ä.) oder heute in digitalen Formen (Textdateien, Tabellen, Datenbanken, Internet) bestandsweise zusammengefasst, oft auch in beiden Formen. Diese Findmittel stehen für Recherchen online und als Ausdrucke im Stadtarchiv zur Verfügung. Dabei trägt jede Verzeichnungseinheit eine individuelle und eindeutige Nummer innerhalb ihres Bestandes. In Recherche-Datenbanken erlaubt dies nicht nur Volltextrecherchen, sondern auch systematische Recherchen, die sich am Entstehungszusammenhang, dem Kontext, der Unterlagen orientieren.
Obwohl mit den Erschließungsmedien mehrfache Möglichkeiten zu Recherchen bestehen, empfehlen wir stets, ein Beratungsgespräch mit einem Archiv-Mitarbeiter zu führen und dieses bei Bedarf auch zu wiederholen und zu vertiefen.
Wie komme ich an die in der Online-Datenbank des Stadtarchivs festgestellten Unterlagen, die für mich wichtig sind?
Wenn Sie in den Findmitteln einschlägig erscheinende Archivalien festgestellt haben, können diese mit dem Inhalt des Feldes Bestell-Code zur Vorlage im Lesesaal des Stadtarchivs telefonisch, schriftlich oder per eMail bestellt werden. Die Unterlagen stehen am übernächsten auf den Bestelltag folgenden Werktag zur Verfügung. Eine Ausleihe der Archivalien oder Literatur ist nicht möglich. Die Durcharbeitung der Unterlagen im Lesesaal bleibt Aufgabe des Benutzers. Gegen Kostenerstattung können analoge oder digitale Reproduktionen hergestellt werden, wenn aus konservatorischen Gründen kein besonderes Risiko für die Erhaltung der Unikate besteht.
Wie viel Zeit nimmt die Bereitstellung bestellter Unterlagen in Anspruch?
Da die Bestände des Stadtarchivs in speziell ausgestatteten Magazinen gelagert werden, müssen sie für jede Nachfrage erst bereitgestellt werden. Die bestellten Dokumente stehen daher regelmäßig am übernächsten Arbeitstag im Lesesaal zur Verfügung; in begründeten Ausnahmefällen kann die Bereitstellung auch kurzfristig erfolgen.
Ausnahmen bilden die auf Mikrofilmen vorliegenden Bamberger Zeitungen und Adressbücher, die im Lesesaal zur sofortigen Einsicht bereitstehen.
Finde ich im Stadtarchiv Bamberg auch Informationen über andere Orte?
Die Zuständigkeit des Stadtarchivs Bamberg erstreckt sich zunächst auf die Unterlagen der Stadtverwaltung Bamberg und der angeschlossenen Institutionen. Deren Aufgaben umfassten jedoch oft auch Schriftverkehr mit anderen Orten, Personen o. ä. außerhalb der Stadtgrenzen.
Darüber hinaus können sich in Nachlässen, Vereins-, Zunft- oder Firmenarchiven Unterlagen zu anderen Orten befinden.
Für das Schriftgut der staatlichen Behörden im Regierungsbezirk Oberfranken (mit Ausnahme von Stadt- und Landkreis Coburg) ist das Staatsarchiv Bamberg, vgl. https://www.gda.bayern.de/bamberg/, zuständig, auch wenn deren Unterlagen Vorgänge innerhalb der Stadt Bamberg umfassen.
Ähnliches gilt für das Archiv des Erzbistums Bamberg, vgl. https://archiv.kirche-bamberg.de/, und das Landeskirchliche Archiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern mit Sitz in Nürnberg, vgl. https://www.archiv-elkb.de/.
Stehen am Stadtarchiv Parkplätze zur Verfügung?
Benutzerinnen und Benutzer können während der Arbeit im Stadtarchiv den Archiv-Parkplatz kostenlos nutzen. Eine Garantie für einen freien Parkplatz oder eine Haftung für irgendwelche Schäden während der Benutzung des Stadtarchivs wird jedoch nicht übernommen. Außerhalb der Öffnungszeiten des Stadtarchivs ist die Benutzung des Parkplatzes nicht möglich.
Die benachbarte Tiefgarage steht gegen Gebühr auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Gibt es eigentlich eine Stadtchronik?
Die Stadt Bamberg verfügt derzeit leider nur über eine rudimentäre Stadtchronik.
Im Stadtarchiv ist aber eine Chronik-Datenbank im Aufbau, die ständig erweitert wird, derzeit jedoch zunächst nur für interne Zwecke zugänglich ist. Anfragen zu konkreten Ereignissen können jedoch an das Archiv gerichtet werden.
Gibt es eine offizielle Darstellung der Geschichte der Stadt Bamberg?
Zahlreiche Veröffentlichungen unterschiedlichsten Umfangs, Alters und Zwecks beschäftigen sich mit Problemen der Stadtgeschichte, u. a. in der Reihe „Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bamberg“. Hinzuweisen ist besonders auf das mehrbändige Werk innerhalb der Reihe „Kunstdenkmäler in Bayern“, hg. vom Landesamt für Denkmalpflege, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Kunstdenkm%C3%A4ler_von_Bayern#VIII._Regierungsbezirk_Oberfranken, das neben umfangreichen Informationen über den jeweiligen Teil der Stadt v. a. die Geschichte einzelner Gebäude behandelt.
Finde ich im Stadtarchiv Bamberg alle historischen Informationen über Bamberg?
Das Stadtarchiv ist zwar das Gedächtnis der Stadtverwaltung und ihrer Bürgerinnen und Bürger, enthält also die ehemals in der Stadtverwaltung entstandenen Unterlagen, soweit sie als archivwürdig bewertet wurden. Diese Unterlagen sind ausschließlich im Stadtarchiv zu finden.
Da die Stadtverwaltung aber nicht in allen Bereichen und zu jeder Zeit für die gleichen Aufgaben zuständig war, existieren auch in anderen Archiven Unterlagen über die Stadt.
Zur Ergänzung der städtischen Überlieferung übernimmt das Stadtarchiv aber auch private Unterlagen, die einen Bezug zur Geschichte der Stadt haben (Nachlässe, Vereinsarchive, Firmenarchive u. ä.) und legt eigene Sammlungen an (Fotos, Plakate, Filme u. ä.).
Meine Vorfahren kommen nachweislich aus Bamberg. Trotzdem finde ich im Online-Findmittel den Familiennamen nicht angezeigt.
Fehlende Treffer können unterschiedlichen Ursachen haben. So kann das Problem der Name „Bamberg“ sein, weil der Name der Stadt früher auch identisch mit dem Namen des Hochstifts war, also des weltlichen Herrschaftsbereiches der Bamberger Fürstbischöfe, dessen Dokumente sich heute im Staatsarchiv Bamberg befinden. Seit dem 19. Jahrhundert ist Bamberg auch der Name des Landkreises und des Erzbistums, so dass auch hier eine Verwechslungsmöglichkeit besteht, wenn bei Herkunftsangaben eben nur der Name der bekannteren Stadt verwendet wurde, obwohl die tatsächliche Herkunft einen Ort im Hochstift/Landkreis/Erzbistum betrifft.
Ein häufiger Grund besteht aber auch schlicht darin, dass viele Register nur formal erschlossen sind, aber die archivische Erschließung nicht bis auf die Ebene der einzelnen Namen erfolgte, z. B. Melderegister.
Ich finde im Online-Findmittel des Stadtarchivs keine Hinweise auf Unterlagen, die für mein Thema hilfreich sind. Bedeutet das, dass im Stadtarchiv keine einschlägigen Quellen vorhanden sind?
Nein, das muss nicht der Fall sein. Trotz ständiger Fortschritte in der Erschließung unserer Archivalien sind aber bei weitem nicht alle vorhandenen Bestände auch bereits verzeichnet und digital recherchierbar, z. B. wegen noch nicht abgeschlossener Digitalisierung, wegen ausstehender Überprüfung, aus rechtlichen Gründen oder wegen noch ausstehender Verzeichnung.
Es kann aber auch sein, dass die Recherche nicht die geeigneten bzw. verwendeten Suchbegriffe enthielt und daher kein Treffer erzielt werden konnte.
Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, sich in jedem Falle von Mitarbeitern des Stadtarchivs beraten zu lassen, um entsprechende Hinweise geben zu können.
Darf ich im Stadtarchiv mit meiner eigenen Digitalkamera oder einem Scanner Archivalien einscannen?
Die Benutzung eigener Kameras oder Scanner ist aus urheberrechtlichen, organisatorischen und konservatorischen Gründen im Stadtarchiv Bamberg leider nicht gestattet.
Können im Stadtarchiv Kopien oder Reproduktionen in Auftrag gegeben werden?
Das Stadtarchiv verfügt über die technische Ausstattung zur Anfertigung von Kopien, fotografischer Reproduktionen und Scans, so dass die Durchführung entsprechender Aufträge möglich ist (s. Gebührensatzung).
Die Ausführung dauert ca. 2 Wochen. In Ausnahmefällen kann ein Eilauftrag erteilt werden (Kostenhöhe s. Gebührensatzung).
Durch die Verwendung von Spezialgeräten ist dabei sichergestellt, dass die Originale/Unikate durch die Reproduktion nicht geschädigt werden und somit das Schadensrisiko auf ein Minimum reduziert wird.
Wie darf ich analoge oder digitale Reproduktionen aus dem Stadtarchiv verwenden?
Mit der Aushändigung von Reproduktionen überlässt das Stadtarchiv ein einfaches Nutzungsrecht, das nur zum privaten Gebrauch – nicht zur Weitergabe – berechtigt.
Soweit eine Veröffentlichung im Rahmen einer Ausstellung, Veröffentlichung oder im Internet geplant ist, bedarf es der schriftlichen Genehmigung durch das Stadtarchiv, die grundsätzlich für eine einmalige Nutzung erteilt wird. Dies gilt auch für die Nutzung von Reproduktionen zu anderen als den beantragten Zwecken oder für die Weitergabe der Reproduktionen an Dritte.
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